Hinweise zu gesetzlichen Änderungen und Software-Updates  Update-Bestell-Formular     MwSt.-Änderung

Etliche Hinweise von Kunden und eigene Erfahrungen veranlassen uns zu den folgenden Statements.

Die seit dem 01.01.08 geltenden neuen Regeln für die Beleggestaltung von elektronischen Kassen und die Speicherung der Daten (siehe Quellenangabe) sind in DATKASSE Einzelhandel seit Vers. 4.72 und in DATKASSE Gastronomie seit Vers.2.62 enthalten. Die Implementierung erfolgte stets rechtzeitig einige Zeit vor der Gültigkeit der entsprechenden Gesetze.

Anfragen bei unserem eigenen Finanzamt und bei vielen anderen Finanzämtern durch unsere Kunden haben ergeben, daß Belege ohne die seit dem 01.07.04 und 01.01.08 gültigen Pflichtangaben nicht mehr anerkannt werden. 
Die Konsequenz ist mindestens der Verlust des Vorsteuerabzugs des Beleg-Einreichers. Denkbar ist auch das komplette Verwerfen des Belegs wegen der fehlenden Angaben.
Bei einer Außenprüfung beim Aussteller des Belegs ist außerdem ein Bußgeld wegen des nicht vollständigen Belegs denkbar. Ein solcher Fall ist uns bisher allerdings noch nicht bekannt geworden.
Die fehlende Möglichkeit eines Außenprüfers, auf die Kassen-Abrechnungsdaten in einem Standard-Dateiformat zuzugreifen (bei DATKASSE Excel CSV) kann im Einzelfall dazu führen, daß der Prüfer die gesamte Buchhaltung verwirft und den Umsatz schätzt. Das dies für den Steuerpflichtigen kein Vorteil sein kann versteht sich von selbst.

Auch wir selbst sind von dieser Problematik nicht verschont geblieben. Der Kauf eines Notebooks beim Discounter NORMA hat zu einem beträchtlichen Aufwand geführt. Der Beleg erfüllte nicht die Anforderungen (Nettobetrag fehlte) und wurde von unserem Finanzamt nicht anerkannt. Nachdem NORMA sich nach diversen Anschreiben tot stellte mußten wir den Discounter mit Hilfe eines Anwalts zur Ausstellung eines korrekten Belegs zwingen. Dies war zwar im Endeffekt erfolgreich. In Zukunft werden wir aber sicher auch selbst darauf achten und notfalls auf den Kauf verzichten.
Dieses Beispiel soll Ihnen zeigen, daß auch bei Ihnen selbst nach Jahren noch Kunden mit der Forderung nach Ausstellung eines einwandfreien Belegs anfragen können, wenn der Beleg nicht den aktuellen Anforderung genügt. 
Sie sollten sich darüber im Klaren sein, daß auch kleine oder geringwertige Gegenstände oder Zeitschriften häufig von Selbstständigen steuerlich als Ausgaben oder als Reisekosten geltend gemacht werden.

Einige Kunden haben Kritik geäußert, daß sie nun praktisch zum Kauf eines Updates gezwungen werden. Diese Kritik müssen wir allerdings zurück weisen. Wir sind nicht verantwortlich für die Änderungen die der Gesetzgeber vorgegeben hat. Wir können nur darauf reagieren und unsere Software ständig aktualisieren. 
Wir sind ferner der Meinung, daß unsere Preispolitik bei Updates sich deutlich positiv von unseren Mitbewerbern unterscheidet. Dort sind größtenteils mehrere Hundert EURO fällig. Hinzu kommt die Möglichkeit, nach dem Kauf eines Updates für mind. 12 Monate weitere Updates kostenlos herunter zu laden.

Aufgrund der oben aufgeführten Informationen empfehlen wir dringend, die Software auf den aktuellen Stand zu bringen. 
Kostenlos können Sie über unsere WebSite updaten, wenn die folgenden Versionsnummern vorhanden sind:
DATKASSE Einzelhandel ab Version 4.80
DATKASSE Gastronomie ab Version 2.60

Bei früheren Version ist ein kostenpflichtiges Update erforderlich. Der Preis beträgt unabhängig von der Vorversion 79,- EURO inkl. MwSt., zuzüglich Versandkosten.
Bestellen können Sie telefonisch, per Fax oder einfach über unseren Online-Shop:
http://www.pwks.de/new-shop/
Die Artikelnummer lautet 16506

Update-Bestell-Formular

 

Quellenangabe (Gesetztestexte)
§14, Abs. 4 UStG
§14a UStG
§31 UStDV
§21 AO
(UStG = Umsatzsteuergesetz, AO = Abgabenordung)

 

Alle genannten Warenzeichen (z.B. NORMA) sind Eigentum des jeweiligen Markeninhabers.