Änderung der GWG-Grenze am 01.01.2010
Erst Hüh, dann Hott !

Nun ist es also amtlich:
Die GWG-Grenze (= geringwertiges Wirtschaftsgut) beträgt seit dem 01.01.2010 nun wieder 410 Euro netto.
Die meisten unserer Kassensysteme können nun also wieder sofort abgeschrieben werden. Nur Systeme mit einem Netto-Kaufpreis von mehr als 410 Euro  müssen als betriebliche Anschaffung gemäß AFA-Tabelle (=Abschreibung für Abnutzung) aktiviert und über die AFA-Laufzeit abgeschrieben werden.

Noch ein Hinweis:
Verbrauchsmaterial (Bonrollen, Etiketten) sowie Versandkosten gehören natürlich nicht in die AFA, müssen also nicht aktiviert werden. Außerdem ist natürlich immer der Netto-Kaufpreis relevant, nicht der Kaufpreis inkl. MwSt.