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06106 876010 |
Letzte Aktualisierung am 15.05.09 |
Allgemeine
Geschäftsbedingungen der POS-Ware GmbH
Ostendstraße 10, 63110 Rodgau, Tel
06106/8760-10, Fax -12
In aller Kürze
Lieferung/Zahlung
Die Lieferung und Zahlung erfolgt per UPS-Nachnahme,
außer es wurden andere Zahlungsvereinbarungen getroffen.
Rückgaberecht
1. Gemäß Fernabsatzgesetz wird bei Privatkunden ein
Rückgaberecht von 14 Tagen ab Rechnungsdatum vereinbart. Privatkunden im Sinne des
Gesetzes sind Personen, die nicht selbstständig gewerblich tätig sind. Maßgeblich für
die Fristwahrung ist das rechtzeitige Absenden der Ware. Die Ware muß sich technisch und
optisch in einwandfreiem, d.h. neuwertigem Zustand befinden und inklusive Zubehör im
unbeschädigten Originalkarton verpackt sein. Der Originalkarton darf nicht direkt für
die Rücksendung verwendet werden, sondern muß in einer Umverpackung verschickt werden,
außer wenn dies von uns genehmigt wird. Fehlende oder beschädigte Teile werden in
Rechnung gestellt und bei der Rückzahlung des Kaufpreises direkt in Abzug gebracht.
2. Rücksendungen müssen frei erfolgen. Unfreie Sendungen werden nicht
angenommen. Ist die rückgesendete Ware einwandfrei erstatten wird Ihnen auch die
Versandkosten.
3. Software ist vom Umtausch, bzw. Rückgabe grundsätzlich
ausgeschlossen. Dies gilt auch für vorinstallierte Software auf PC´s.
Sollten Sie sich über die Auswahl der Artikel nicht sicher sein dann empfehlen wir unsere Kaufberatung in Anspruch zu nehmen, die Sie über die Rufnummer 06106 876010 von 8:30 bis 17 Uhr von Montag bis Freitag erreichen können. Unsere Mitarbeiter werden Ihnen mehrere Fragen zum Einsatzzweck stellen und Ihnen dann die für Sie geeigneten Produkte empfehlen.
Garantie
1. Die Garantiezeit bei fabrikneuer Hardware beträgt grundsätzlich 2
Jahre, außer bei
entsprechend gekennzeichneten Artikeln (teilweise 3 oder 5 Jahre).
2. Die Garantiezeit bei neuer Software beträgt 2 Jahre.
3. Die Garantiezeit bei gebrauchter Hardware beträgt 1 Jahr.
4. Bei Garantiefällen ist der Kunde verpflichtet, zuerst telefonisch Kontakt mit unserem technischen Support aufzunehmen, um zu klären, ob tatsächlich ein Defekt vorliegt. Der Support entscheidet dann, ob die Ware zu uns oder zum Hersteller geschickt werden muß.
Tritt der Defekt bei einem Neugerät während der ersten 6 Monate ein dann wird die Ware für Sie kostenlos von UPS abgeholt. Sie erhalten dann kurzfristig ein Austauschgerät, falls die Reparatur länger als einige Tage dauert (sofern ab Lager verfügbar). Ist der Geschäftsbetrieb durch den Defekt beeinträchtigt können wir Ihnen auf Wunsch ein kostenloses Leihgerät zur Verfügung stellen.
Vollständige Fassung der AGB´s
I. Geltung
1. Alle unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Verkaufs- und Lieferungsbedingungen. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen, insbesondere auch Geschäftsbedingungen des Käufers, werden nur durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam. Die Entgegennahme von Lieferungen oder Teillieferungen gilt in jedem Fall als Anerkennung unserer Allgemeinen Bedingungen. Änderungen und Ergänzungen eines Vertrages sowie Nebenabreden sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Diese Bedingungen gelten auch für die weitere Geschäftsverbindung. Sind unsere Bedingungen geändert, so gelten diese ab dem Zeitpunkt, in dem sie dem Käufer erstmals zugegangen sind.
II. Vertragsabschluß
1. Unsere
Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
Aufträge und Vereinbarungen werden erst verbindlich, wenn sie durch uns schriftlich
bestätigt worden sind. Auslieferung und Rechnungserteilung stehen der schriftlichen
Bestätigung gleich. Die schriftlich Bestätigung gilt als kaufmännisches
Bestätigungsschreiben.
2. Die in Prospekten oder ähnlichen Unterlagen enthaltenen und die mit
einem Angebot gemachten Angaben, wie Abbildungen, Zeichnungen, Beschreibungen, Maß-,
Gewichts-, Leistungs- und Verbrauchsdaten, Angaben in Bezug auf die Verwendbarkeit von
Geräten für neue Technologien, sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht
ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Eigenschaften des Kaufgegenstandes sind nur
zugesichert, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Geringe Abweichungen von der
Beschreibung des Angebots gelten als genehmigt und berühren nicht die Erfüllung des
Vertrages, sofern die Abweichung für den Käufer nicht unzumutbar ist. Dies gilt
insbesondere für den Fall von Änderungen und Verbesserungen, die dem technischen
Fortschritt dienen.
III. Standard-Software
1. Für die
Lieferung von Standard-Software gelten darüber hinaus die dem Datenträger (z.B.
Diskette) beiliegenden und/oder auf diesem enthaltenen Lizenz- oder sonstigen Bedingungen
des Herstellers. Der Käufer erkennt die Geltung dieser Bedingungen durch Öffnung des
versiegelten Datenträgers, bzw. der Verpackung ausdrücklich an.
2. Der Käufer verpflichtet sich, die Software weder im Original noch in
Form von vollständigen oder teilweisen Kopien Dritten zugänglich zu machen. Die
Dokumentation und sonstige druckschriftliche Unterlagen dürfen nur mit unserer
schriftlichen Zustimmung vervielfältigt werden.
3. Unabhängig von Zeitpunkt und Grund der Beendigung des Vertrages
verpflichtet sich der Käufer, das Original sowie alle Kopien und Teilkopien der Software
sowie die Dokumentation und sonstigen in druckschriftlicher Form überlassenen Unterlagen
an uns zurückzugeben.Software, die auf Datenträgern des Käufers aufgezeichnet ist, ist
unverzüglich und vollständig zu löschen. Der Käufer ist verpflichtet dem Verkäufer
schriftlich zu bestätigen, daß er keine Kopien oder Teilkopien behalten oder
weitergegeben hat und gespeicherte Software gelöscht worden ist.
4. Im übrigen stimmen Käufer und Verkäufer darin überein, daß ein
Computer-Programm (Software) nach dem heutigen Stand der Technik ein mit Fehlern
behaftetes Werk ist, das zur Erledigung bestimmter Aufgaben geschaffen ist. Fehler, die
dem Verwendungszweck nicht entgegenstehen oder den Nutzen der Software nicht unzumutbar
hindern stellen keinen Mangel dar.
5. Unterlagen, Bildschirm-Dialoge und Ausdrucke von Software-Produkten in
der jeweils angegebenen Sprache. Sofern nicht anders angegeben handelt es sich um deutsche
Versionen. Auch in anderssprachigen Software-Versionen können EDV-typische Begriffe dem
englischen Sprachraum entstammen, wie z. B. DIR, COPY, ... und ähnliche.
IV. Preise
1. Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen, falls nichts anderes
ausdrücklich vereinbart wird, zu den Preisen der bei Vertragsabschluß gültigen
Preisliste.
2. Für Waren, die mehr als vier Monate nach Vertragsschluß geliefert
werden, behalten wir uns eine Preisanpassung bis zur Höhe unserer am Versandtage
gültigen Listenpreise vor.
3. Erhöhen sich unsere bei Vertragsabschluß zugrunde gelegten Kosten um
mehr als 20 %, dann können wir auch bei fester Preisvereinbarung eine angemessene
Preisanpassung verlangen. Wird eine solche nicht bewilligt, können wir ganz oder
teilweise vom Vertrag zurücktreten.
4. Die vereinbarten Preise verstehen sich ab Lager Rodgau zuzüglich der
Versandkosten (Verpackung, Fracht, Versicherung usw.) sowie der am Tag der Lieferung bzw.
sonstigen Leistung gültigen Mehrwertsteuer ohne Installation, Schulung oder sonstige
Nebenleistungen. Ausgenommen von der Regelung zuzüglich Mehrwertsteuer sind Preislisten,
die ausdrücklich als Bruttopreisliste gekennzeichnet sind. Unsere Endkunden-Kataloge
enthalten üblicherweise Bruttopreise inkl. Mehrwertsteuer).
Der Versand erfolgt nach unserer freien Wahl. Wir sind
berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Ware auf Rechnung des Käufers zu versichern.
5. Zahlungen erfolgen bei Versand per
Nachnahme oder bei Abholung Bar oder EC-Cash. Großfirmen und Behörden erhalten
folgenden Zahlungsbedingungen : 8 Tage 2 % Skonto, 30 Tage netto. Die Einstufung
wird ausschließlich durch uns vorgenommen.
Wir behalten uns ausdrücklich
vor, die Bonität eines Kunden zu prüfen, bevor wir auf offene Rechnung liefern.
6. Die Annahme von Schecks erfolgt in jedem
Fall nur zahlungshalber. Alle tatsächlichen Einziehungs- und Diskontspesen werden
berechnet.
7. Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, so hat er, vorbehaltlich
der Geltendmachung weitergehender Rechte, Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem
jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch 9 % pro Jahr zu zahlen.
8. Tritt beim Käufer eine Vermögensverschlechterung ein, die Zweifel an
seiner Kreditwürdigkeit oder Zahlungswilligkeit begründen, insbesondere bei Wechsel- und
Scheckprotesten , Zahlungsverzug, Zahlungsrückständen aus anderen Lieferungen,
schleppender Zahlungsweise, so sind wir vorbehaltlich der uns sonst zustehenden Rechte
berechtigt, Vorauskasse oder Sicherheit zu verlangen, unsere Leistungen bis zur
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zurückzubehalten und bei mangelnder Vorauszahlung
oder Sicherheitsleistung vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. In jedem Fall
werden unsere sämtlichen Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis sofort fällig.
9. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer nur zu, soweit es auf
demselben Vertragsverhältnis beruht. Der Käufer kann nur mit Gegenforderungen
aufrechnen, die entweder unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
V. Lieferzeit
1.
Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden
können, sind schriftlich anzugeben. Wir sind bemüht, diese pünktlich einzuhalten. Die
Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Lager
verlassen hat oder die Versandbereitschaft dem Käufer mitgeteilt ist.
2. Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer,
außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände - z. B. Betriebsstörungen durch Feuer,
Wasser und ähnliche Umstände, Ausfall von Produktionsanlagen und Maschinen, Streik und
Aussperrung, Mangel an Arbeitskräften, Material, Energie, Transportmöglichkeiten,
behördlichen Eingriffen usw., auch wenn sie bei Vorlieferanten eintreten, verlängert
sich, wenn wir an der rechtzeitigen Erfüllung unserer Verpflichtungen durch diese
Umstände gehindert sind, die Lieferfrist um eine angemessene Zeit. Liefern wir nicht nach
Ablauf der um angemessene Zeit verlängerten Lieferfrist, so kann der Käufer uns eine
angemessene Nachfrist setzen und nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist vom Vertrag
zurücktreten.
3. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung oder Leistung
unmöglich oder unzumutbar, so werden wir von der Lieferverpflichtung frei.
4. In anderen Fällen ist der Käufer berechtigt, uns schriftlich eine
angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung zu setzen, wenn wir die vereinbarte
Lieferfrist um mehr als drei Wochen überschreiten, Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist
ist der Käufer zum Rücktritt berechtigt.
5. Wenn dem Käufer dadurch, daß wir verbindlich vereinbarte
Lieferzeiten schuldhaft nicht eingehalten haben oder in Verzug geraten sind, ein Schaden
erwächst, so ist er unter Ausschluß weiterer Ansprüche - außer im Falle von Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit - berechtigt, eine Entschädigung in Höhe von 0,5 % für jede
Woche der Verspätung, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 % des Rechnungswertes der vom
Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen zu verlangen.
6. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung sämtlicher
Vertragspflichten des Käufers voraus.
VI. Gefahrübergang
1. Die
Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende
Person übergeben worden ist oder zur Versendung unsere Fertigung oder unser Zentrallager
verlassen hat, und zwar unabhängig davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort aus
erfolgt und wer die Frachtkosten trägt. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich
die Versendung oder Abnahme aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die
Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
2. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Nachlieferungen erfolgen,
außer wenn anders vereinbar, grundsätzlich frachtfrei. Bei Teilieferungen wird der volle
Rechnungsbetrag mit der ersten Sendung eingezogen, um weitere Nachnahmegebühren zu
vermeiden.
VII. Eigentumsvorbehalt
1. Alle
unsere Lieferungen erfolgen unter dem erweiterten Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht
erst dann auf den Käufer über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus der
Geschäftsverbindung mit uns getilgt hat, bei Zahlung mit Scheck erst bei dessen
Einlösung.
2. Vorher ist die Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt.
Eine Weiterveräußerung ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges
gestattet. Für den Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer
bereits jetzt seine Kaufpreisforderung gegen den Erwerber in voller Höhe an uns ab.
3. Ist der Käufer mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug,
stellt er seine Zahlungen ein oder ergeben sich sonst berechtigte Zweifel an seiner
Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit, so ist er nicht mehr berechtigt, über die Ware
zu verfügen. Wir können in einem solchen Fall die Rechte aus § 455 BGB geltend machen
und/oder die Einziehungsbefugnis des Käufers gegenüber dem Warenempfänger widerrufen.
Wir sind dann berechtigt, Auskunft über die Warenempfänger zu verlangen, diese vom
Übergang der Forderung auf uns zu benachrichtigen und die Forderungen des Käufers gegen
die Warenempfänger einzuziehen.
4. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die uns nach diesen
Bestimmungen zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 25 %
übersteigt, werden wir auf Wunsch des Käufers einen entsprechenden Teil der
Sicherungsrechte freigeben.
5. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist die in unserem
Eigentum stehende Ware vom Käufer gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchsdiebstahl
zu versichern. Die Rechte aus dieser Versicherung werden an uns abgetreten. Wir nehmen
diese Abtretung an.
VIII. Gewährleistung
1. Im Falle
von Mängeln des Liefergegenstandes, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, den
fehlerhaften Liefergegenstand auszubessern oder neu zu liefern. Für das Ersatzstück und
die Ausbesserung gewährleisten wir in der gleichen Weise wie für den Liefergegenstand.
Der Käufer ist bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt,
Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder die Rückgängigmachung des Vertrages
(Wandlung) zu verlangen. Eine Nachbesserung ist fehlgeschlagen, wenn sie mehrfach versucht
wurde und eine weitere Nachbesserung dem Käufer nicht zuzumuten ist.
2. Ansprüche des Käufers auf Gewährleistung sind ausgeschlossen, wenn
der Käufer es versäumt, offensichtliche Mängel innerhalb von sechs Monaten schriftlich
anzuzeigen. Die Kaufleute treffenden Untersuchungs- und Rügepflichten der §§ 377 und
378 HGB bleiben hiervon unberührt.
3. Voraussetzung der Gewährleistung ist, daß der fehlerhafte
Lieferungsgegenstand nach unserer Wahl entweder von uns bei dem Käufer besichtigt und
überprüft werden kann oder auf unseren Wunsch an uns zurückgesandt wird. Ersetzte Teile
gehen in unser Eigentum über. Rücksendungen haben frei zu erfolgen.
4. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für solche
Ansprüche des Käufers auf Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Schadenersatz, die durch
im Rahmen des Vertrages erfolgte Vorschläge oder Beratungen oder durch Verletzung
vertraglicher Nebenpflichten entstanden sind.
5. Die Haftung für die Folgen aus von Seiten des Käufers oder Dritter
vorgenommenen Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten wird ausgeschlossen. Gleichzeitig
erlischt jeder Gewährleistungsanspruch.
6. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist
ausgeschlossen.
7. Verkauft der Käufer die von uns gelieferten Gegenstände an Dritte,
ist ihm untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlichen und/oder vertraglichen
Gewährleistungsansprüche an uns zu verweisen.
8. Ist der Käufer Kaufmann, berühren Mängelrügen die Fälligkeit des
Kaufpreisanspruches nicht, es sei denn, ihre Berechtigung sei durch uns schriftlich
anerkannt oder sei rechtskräftig festgestellt.
IX. Schadenersatz
1.
Schadenersatzansprüche, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen
Schlechterfüllung, positiver Vertragsverletzung, Verletzung von Nebenpflichten und
Verschulden bei Vertragsverhandlungen sowie aus unerlaubter Handlung werden
ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten, Leistungsverzug und zu vertretender Unmöglichkeit der
Leistung.
2. Ausgeschlossen sind Ansprüche auf Ersatz von entgangenem Gewinn,
ausgebliebenen Einsparungen, mittelbaren und/oder Folgeschäden. Dies gilt nicht bei
Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
3. Für die Wiederbeschaffung von Daten haften wir nicht, es sei denn,
daß wir deren Vernichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben und der
Käufer sichergestellt hat, daß diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer
Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
4. Der Käufer ist verpflichtet, dem Stand der Technik entsprechend
regelmäßige Datensicherungen zu erstellen.
X. Rückgaberecht
1. Wird für einzelne Produkte ein Rückgaberecht vereinbart, so ist zur Wahrnehmung dieser Möglichkeit die Ware schonend zu behandeln sowie vollständig und in einwandfreiem Zustand in der Originalverpackung bis zu dem vereinbarten Termin kostenfrei an uns zurückzugeben. Im Falle der Versendung hat der Käufer die Ware beförderungssicher zu verpacken und auf seine Kosten zu versichern. Die Kosten für Hin- und Rücksendung trägt der Käufer. Für Software ist ein Rückgaberecht grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt auch für vorinstallierte Software auf PC´s.
XI. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtsordnung
1. Für
Verträge mit Vollkaufleuten wird als Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie
Gerichtsstand Seligenstadt am Main vereinbart, mit der Maßgabe, daß wir berechtigt sind,
auch am Ort des Sitzes oder einer Niederlassung des Käufers zu klagen.
2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des
einheitlichen Kaufgesetzes und des Uncitral-Kaufrechts gelten im Verhältnis zwischen uns
und dem Käufer nicht.
XII. Sonstige Vereinbarungen
1. Sollten
einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden,
so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt.
2. Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen der Schriftform. Diese
Schriftformvereinbarung kann gleichfalls nur schriftlich geändert werden.
3. Der Käufer ist damit einverstanden, daß wir die aus der
Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes für unsere eigenen
geschäftlichen Zwecke, auch innerhalb des Konzerns, verwenden, einschließlich unserer
Tochtergesellschaften. Die Weitergabe an fremde Unternehmen, egal zu welchem Zweck, wird
ausgeschlossen.
Fassung vom 15.05.2009